Checkliste - Rauchen im Betrieb
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Checkliste - Rauchen im Betrieb
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, im Betrieb zu rauchen. Die Verpflichtung für den Schutz der nichtrauchenden Mitarbeiter besteht ebenfalls grundsätzlich (Arbeitsstättenverordnung § 5), unabhängig davon, ob sich Mitarbeiter beklagen oder nicht. Der Arbeitgeber darf nicht darauf vertrauen, dass die Kollegen im täglichen Miteinander problemlos zu einvernehmlichen Lösungen kommen oder sich von Appellen zur Rücksichtnahme beeindrucken lassen. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Kommt ein Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nach, ist oft die Beschwerde einzelner Mitarbeiter Anlass für einen Regelungsbedarf.
Raucherpausen sind nicht unfallversichert
Das Rauchen an sich ist eine unversicherte Tätigkeit. Auch die dafür erforderlichen Wege zum Raucherplatz stehen nicht unter dem Versicherungsschutz der Unfallversicherungen. Daran ändert auch ein Rauchverbot nichts, das den Raucher „zwingt“, seinen Arbeitsplatz zu verlassen. Dieser Weg wird anders beurteilt als Wege zur Essenseinnahme oder zur Toilette, weil dem Aufsuchen des Raucherplatzes kein notwendiges Bedürfnis zugrunde liegt. Das Rauchen beruht auf der persönlichen Entscheidung eines jeden Einzelnen.
Arbeitnehmern stehen auch keine bezahlten Raucherpausen zu. Der Arbeitgeber darf verlangen, dass Raucherpausen nicht als Arbeitszeit gerechnet werden. Hält sich der Mitarbeiter nicht an ein Rauchverbot am Arbeitsplatz, kann das arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
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