Checkliste - Prüfung durch Unterwiesene
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Checkliste - Prüfung durch Unterwiesene
Um den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen ermitteln. Er hat auch festzulegen, welche Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den unterschiedlichen Prüfungen oder der Erprobung von Arbeitsmitteln beauftragt werden.
Überschaubarer Aufwand
Prüffristen und Prüfumfang sind abhängig von den betrieblichen Einsatzbedingungen, Herstellerhinweisen, Schadensereignissen sowie Erfahrungen mit Ausfällen von Verschleißteilen. Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen und befähigte Personen in Abständen von Wochen und Monaten reichen aber nicht aus, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Hierfür sind ergänzend Prüfungen durch „unterwiese Personen“ erforderlich. Sie kommen insbesondere in Frage, wenn:
- Schäden ohne Hilfsmittel erkennbar sind
- der Sollzustand vermittelbar ist
- der Istzustand leicht erkennbar ist
- der Prüfumfang nur wenige Arbeitsschritte umfasst
- Abweichungen leicht zu bewerten sind.
Vor jeder Benutzung
Diese Prüfungen sind wichtig, da sie meist vor jeder Benutzung erfolgen. An vielen Arbeitsmitteln, z. B. bei Hebebändern und Zurrgurten, treten Schäden kurzfristig auf, so dass sie im Rahmen von - selteneren - Prüfungen durch befähigte Personen unter Umständen zu spät erkannt werden. Ergebnisse der Prüfung durch Unterwiesene müssen nicht aufgezeichnet werden.
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