Checkliste - Pflichtenübertragung
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Checkliste - Pflichtenübertragung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Er hat zu prüfen, ob die Maßnahmen eingehalten werden und wirksam sind und hat sie, falls erforderlich, geänderten Gegebenheiten anzupassen. Aber selbst in einem kleinen Betrieb kann der Arbeitgeber nicht alles allein machen. Er hat die Möglichkeit, Aufgaben auf zuverlässige und fachkundige Personen zu übertragen. Die Übertragung der Unternehmerpflichten muss schriftlich erfolgen und der Verpflichtete muss sie unterzeichnen.
Aufgaben und Kompetenzen festlegen
Die Pflichtenübertragung entbindet den Unternehmer jedoch nicht gänzlich von seiner Verantwortung. Der Arbeitgeber ist für die Auswahl geeigneter Personen verantwortlich. Er muss vorher prüfen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Verantwortungsbereiche und Kompetenzen müssen eindeutig festgelegt werden. Dazu gehören die Abgrenzung der Aufgaben, der Betriebsbereiche, des Mitarbeiterkreises, der Maschinen und Anlagen, der baulichen Einrichtungen. Gleichzeitig sind die übertragenen Kompetenzen festzulegen. Dazu gehören der Einsatz finanzieller Mittel, die Befugnis, Einrichtungen aus dem Verkehr zu ziehen, und die Erlaubnis, bestimmte Mitarbeitergruppen zu beauftragen. In jedem Fall hat der Unternehmer die Erfüllung der Aufgaben im Arbeitsschutz zu kontrollieren beziehungsweise für geeignete Kontrollen zu sorgen.
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