Checkliste - Personenaufnahmemittel
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Checkliste - Personenaufnahmemittel
Personenaufnahmemittel sind unter anderem Arbeitskörbe und Personenförderkörbe an Kranen und Hebezeugen und Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen. Die Besonderheit von Personenaufnahmemitteln ist, dass sie Mitarbeitern an Geräten einen sicheren Halt geben sollen, die nicht primär für den Personentransport vorgesehen sind. Der Einsatz kann bei Reparaturarbeiten oder Wartungen erforderlich sein, wenn für eine Hubarbeitsbühne oder für ein Gerüst keine Zeit oder kein Platz ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob die Verwendung eines Personenaufnahmemittels unvermeidbar ist. Dabei sind insbesondere die Absturzgefahr durch Fehlbedienung, Energieausfall oder Überlastung des Hebezeuges zu bewerten.
Einsatzbedingungen prüfen
Hochziehbare Personenaufnahmemittel dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn der Einsatz vor den ersten Inbetriebnahmen, nach längeren Arbeitspausen und nach Standortwechseln der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt wurde. Die Erstellung des Anzeigeformulars enthält die Kontrolle der erforderlichen Sachkundigen-/Sachverständigenprüfungen und der Mängelbeseitigung. Bezüglich der zulässigen Belastung gilt ein besonders hohes Sicherheitsniveau. Die Mindesttragfähigkeit des
Hebezeuges darf beim Heben von Personen nur zu zwei Drittel ausgelastet werden. Unbeabsichtigtes Lösen muss durch eine formschlüssige Sicherung verhindert sein.
Für die ordnungsgemäße Benutzung muss eine Betriebsanweisung vorliegen und die Arbeiten müssen durch einen Aufsichtführenden überwacht werden. Der Aufsichtführende muss mit der Gefährdungsbeurteilung vertraut sein.
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