Checkliste - Notbeleuchtung
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Checkliste - Notbeleuchtung
Wenn die Stromversorgung ausfällt, muss sichergestellt sein, dass die dadurch entstehende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Durch eine Notbeleuchtung soll dafür gesorgt werden, dass Mitarbeiter nicht orientierungslos im Dunklen stehen. Dabei wird unterschieden in Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung. Ersatzbeleuchtung dient dazu, notwendige Tätigkeiten unverändert weiterführen zu können. Hier gelten die Lichtstärken, die die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt. Notwendig ist die Ersatzbeleuchtung überall dort, wo Arbeiten nicht unterbrochen werden dürfen (Operationssäle, Schaltzentralen etc.).
Die Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die dem gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte und der Verhütung von Unfällen, die durch Ausfall der künstlichen Allgemeinbeleuchtung entstehen können, dient. Sie kann in Arbeitsstätten mit hoher Personenbelegung, hoher Geschosszahl, Bereichen erhöhter Gefährdung oder unübersichtlicher Fluchtwegführung notwendig sein. Sie soll zwei Meter über dem Boden und an jeder im Notfall zu benutzenden Tür vorhanden sein, ebenfalls an allen vorgeschriebenen Notausgängen und Sicherheitszeichen. Bei der Sicherheitsbeleuchtung von Treppen ist darauf zu achten, dass jede Treppenstufe beleuchtet wird. Die Beleuchtungsstärke für Fluchtwege muss mindestens 1 lx (Lux) betragen. Diese Beleuchtungsstärke muss nach Ausfall der Beleuchtung innerhalb von 15 Sekunden erreicht werden und mindestens 60 Minuten erhalten bleiben. Die Sicherheitsbeleuchtung von gefährlichen Arbeitsbereichen muss mindestens 15 lx betragen und in 0,5 Sekunden erreicht sein.
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