Checkliste - Lärm im Büro
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Checkliste - Lärm im Büro
Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Struktur (meist Lautstärke) auf den Menschen störend, belastend oder gesundheitsschädigend wirken. Lärm, der im Büro entsteht, schädigt das Gehör in der Regel nicht. Lärm wirkt aber schon bei niedrigen Schalldruckpegeln auf die Psyche und den gesamten Organismus, indem er unbewusste körperliche Stressreaktionen auslöst (sogenannte extra-aurale Lärmwirkungen).
Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung, dass der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Die DGUV Information „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ konkretisiert diese Forderung. Der Beurteilungspegel bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten, wie zum Beispiel Daten- und Texterfassung oder einfache Prüf- und Kontrolltätigkeiten, darf maximal 70 dB(A), bei überwiegend geistigen Tätigkeiten höchstens 55 dB(A) betragen. Allgemein lässt sich sagen, dass bei zunehmender Komplexität der Tätigkeiten der Schalldruckpegel unter die empfohlenen Höchstgrenzen gesenkt werden sollte.
Im Büro kann man unterschiedliche Geräuschquellen ausmachen. An erster Stelle stehen Gespräche der Beschäftigten untereinander, Gespräche mit Kunden oder auch Telefonate. Der Mensch spricht "normal" mit einem Schalldruckpegel von circa 63 dB(A). Dies erklärt, dass in Büros, in denen Beschäftigte häufig sprechen müssen, ein maximaler Schalldruckpegel von 55 dB(A) schwer einzuhalten ist. Hier gilt das Minimierungsgebot.
Eine weitere Lärmquelle sind Bürogeräte wie PCs, Tastaturen, Kopierer und Drucker. Hier sollte darauf geachtet werden, dass lärmarme Geräte genutzt werden und nur die Geräte im Raum stehen, die für den Fortgang der Arbeiten unmittelbar notwendig sind.
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