Checkliste - Jugendliche im Betrieb
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Checkliste - Jugendliche im Betrieb
Jugendliche stehen gesetzlich unter besonderem Schutz – deshalb hat der Sicherheitsbeauftragte hier ein großes Betätigungsfeld. Meist handelt es sich bei Jugendlichen im Betrieb um Auszubildende, Praktikanten oder „Ferienarbeiter“. Als Jugendlicher gilt, wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist. Die Arbeitszeiten sind im Jugendarbeitsschutzgesetz reglementiert. Arbeitsunfälle mit Jugendlichen sind häufig, deshalb sollte der Start gründlich geplant werden. Vor Aufnahme der Tätigkeit können arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden. Auch Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung können vorher angeschafft werden. Es sollte ein Pate ernannt werden, der mit Rat und Tat zur Seite steht.
Am ersten Arbeitstag ist ein ausführlicher Betriebsrundgang mit dem Jugendlichen sinnvoll. Themen hierbei können zum Beispiel das Verhalten auf Verkehrswegen, Transportarbeiten, Fluchtwege und Feuerlöscher sein. Selbstverständlich gehört zu dem Rundgang auch das Vorstellen der Kollegen. Mit den besonderen Gefahren am Arbeitsplatz müssen Jugendliche durch eine Unterweisung vertraut gemacht werden. Zu den Themen zählen „Einrichtungen der Ersten Hilfe“, „Verhalten im Brandfall“ und der richtige „Umgang mit Werkzeug und Maschinen“. Verschiedene Arbeiten dürfen von Jugendlichen nicht oder nur unter besonderen Bedingungen ausgeführt werden.
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