Checkliste - Gefahrstoffmessungen
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Checkliste - Gefahrstoffmessungen
Gefahrstoffmessungen
TRGS 402
Gefahrstoffmessungen werden durchgeführt, um festzustellen, ob für die Beschäftigten eine Gefährdung durch Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz besteht. Dementsprechend müssen Messergebnisse die tatsächliche Exposition der Beschäftigten wiedergeben. Die Gefahrstoffverordnung stellt daher an die Durchführung von Gefahrstoffmessungen hohe Ansprüche, und zwar an die Qualifikation (notwendige Sachkunde) und an die apparative Ausstattung. Außerdem müssen Gefahrstoffmessungen nach bestimmten, festgelegten Verfahren durchgeführt werden.
Der Unternehmer kann die Messungen in eigener Regie durchführen (innerbetriebliche Messstelle), wenn er die oben genannten Anforderungen erfüllt. Er kann aber auch eine außerbetriebliche Messstelle beauftragen, die jedoch für die zu messenden Stoffgruppen von der Akkreditierungsstelle der Länder zugelassen sein muss.
Handlungshilfen
Handlungshilfen zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahrstoffkonzentration enthält die TRGS 402. Sie beinhaltet die grundlegende Messstrategie und beschreibt unter anderem, was zu tun ist, um zu Messergebnissen zu gelangen, und wie diese zu bewerten sind. In der Regel wird eine Arbeitsbereichsanalyse erstellt, in der auch das anzuwendende anerkannte Messverfahren (Probenahme und Analyseverfahren) festgelegt wird.
Von Bedeutung ist die Aufzeichnung und Dokumentation der ermittelten Messergebnisse. Die Aufbewahrungspflicht beträgt mindestens 30 Jahre, für krebserzeugende Stoffe 60 Jahre.
Gefahrstoffmessungen werden durchgeführt, um festzustellen, ob für die Beschäftigten eine Gefährdung durch Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz besteht.
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