Checkliste - Abbrucharbeiten
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Checkliste - Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten
Baustellenkoordinator, Absturzgefahren, Gefahrstoffe
Mehr denn je prägen Abbrucharbeiten das Tagesgeschehen. Produktionsbereiche werden verlagert und Produktionsflächen abgebaut. In vielen Unternehmen ist die Gebäudesubstanz aber auch in die Jahre gekommen. Neue Hallen sollen die durch zahlreiche Erweiterungen verwinkelten Produktionsbereiche ersetzen.
Beim Abbruch eines Gebäudes oder eines Bauwerks treten besondere Gefährdungen auf. Dazu gehören Arbeiten mit Absturzgefahren und der mögliche Kontakt mit Gefahrstoffen. Oft werden auch schwere Bauteile (z.B. Krananlagen) demontiert.
Planung
Abbrucharbeiten müssen geplant werden. Der Baustellenkoordinator hat dafür zu sorgen, dass Abbruchpläne vorhanden und Abbruchverantwortliche bestellt sind. Es müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen und sachgemäße Arbeitsverfahren festgelegt werden. Dafür ist zum Beispiel die Ermittlung möglicher Gefahrstoffe wichtig. Für die Entfernung von Asbest oder asbesthaltiger Materialien gelten besondere rechtliche Bedingungen.
Aufsicht
Abbrucharbeiten dürfen nur unter Aufsicht eines fachkundigen Verantwortlichen durchgeführt werden. Der raue Umgang mit den Anlagen, die entfernt werden sollen, und der Einsatz schwerer Maschinen können schnell dazu führen, dass Mitarbeiter sich und andere gefährden. Die Gefahr besteht vor allem auf großen Baustellen. Bei Arbeiten mit Absturzgefahr ändern sich die Schutzmaßnahmen oft mit dem Arbeitsfortschritt.
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