Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
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Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Eine Schenkung wegen groben Undanks fordert man mit dieser Vorlage zurück. Verschenktes ist nur in Ausnahmefällen rechtlich begründet zurückzufordern. Sofern sich ein Beschenkter eine schwere Verfehlung (grober Undank) zu Schulde hat kommen lassen, ist dies rechtlich möglich. Gemäß § 530 BGB erfordert grober Undank ein objektiv erhebliches Maß an Fehlverhalten und einen erkennbaren Mangel an Dankbarkeit, so z. B. in Fällen körperliche Misshandlung, Kränkung des Schenkers durch Verleumdung des Schenkers u. a..
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