Internetvertrag Dienstleistung, Verweigerung der Genehmigung
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Internetvertrag Dienstleistung, Verweigerung der Genehmigung
Mit der Vorlage verweigern die Eltern eines Minderjährigen die Genehmigung über einen Dienstleistungsvertrag, den ein Minderjähriger über das Internet abgeschlossen hat.
Darüber hinaus wird noch ein Widerruf erklärt.
Über das Internet können grundsätzlich wirksame Verträge abgeschlossen werden. Minderjährige, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, können jedoch gemäß § 106 BGB nur beschränkt wirksame Geschäfte vornehmen. Grundsätzlich bedarf es für die Wirksamkeit eines Vertrages der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern).
Haben die Eltern dem Abschluss des Vertrages nicht im Vorhinein zugestimmt, kann der Vertrag nur wirksam werden, indem sie das Geschäft genehmigen. Verweigern die Eltern die Genehmigung eines Internetvertrags über die Erbringung einer Dienstleistung, ist der Vertrag unwirksam.
Inhalt:
- Unwirksamkeit des Vertrages durch Minderjährigkeit des Kindes
- Widerruf des Vertrages
- Information über eine richtige Widerrufsbelehrung
- Aufforderung zur Rücknahme der Rechnungsforderung
- Androhung gerichtlicher Schritte
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