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Forderungsanmeldung – nachrangige Insolvenz

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Forderungsanmeldung – nachrangige Insolvenz

Bei einem Insolvenzverwalter wird mit diesem Schreiben, wenn das Insolvenzgericht dazu auffordert, eine nachrangige Insolvenzforderung angemeldet. Welche Ansprüche als nachrangig betrachtet werden können wird in der Insolvenzverordnung nach § 39 erklärt.

Wichtige Voraussetzung für eine Forderungsanmeldung ist, dass das Insolvenzverfahren durch die zuvor beschriebene Anmeldung einer Forderung nicht unnötig verzögert wird.

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