Checkliste - Unterweisungen dokumentieren
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Checkliste - Unterweisungen dokumentieren
Unterweisungen sind ein wichtiger Baustein im zeitgemäßen Arbeitsschutz. Ziel ist es, dass Maßnahmen des Arbeitsschutzes verstanden und akzeptiert werden. Deshalb sollten Unterweisungen schriftlich festgehalten werden. Die Dokumentation dient für den Arbeitgeber und die Vorgesetzten als Nachweis, dass sie ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind. Dies kann bei einer behördlichen Überprüfung oder bei einem Unfall von Bedeutung sein.
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fordert die Gefahrstoffverordnung, dass die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit mündlich unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten; der Unterwiesene hat die Teilnahme durch Unterschrift zu bestätigen. Vergleichbare Pflichten ergeben sich aus der Biostoffverordnung, der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung sowie der Strahlenschutzverordnung. Auch die DGUV Vorschrift 1 schreibt die schriftliche Dokumentation aller Unterweisungen vor. Die Bedeutung der Unterweisung wird damit unterstrichen. Für den Unterweisenden ist die Dokumentation zunächst ein Nachweis, dass er seine Pflicht erfüllt hat. Der Vorgesetzte sollte auch kontrollieren, ob sich die Beschäftigten so verhalten, wie es bei der Unterweisung vereinbart worden ist. Die Dokumentation sollte Folgendes enthalten:
- Thema und Inhalte
- Zeitpunkt und Dauer
- Namen der Teilnehmer und deren Unterschrift
- Name und Unterschrift des Unterweisenden
Weitere Angaben können der Anlass der Unterweisung, zum Beispiel Erstunterweisung, oder die eingesetzten Unterweisungsmaterialien sein.
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