Ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Pflichtverletzung, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Mit der Vorlage spricht der Vermieter seinem Mieter, der seine Vertragspflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, eine ordentliche Kündigung aus. Fälle hierzu sind: das Nichtzahlen der Miete und die wiederholte ...
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