Schuldübernahmevertrag
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Schuldübernahmevertrag
Wie jemand, der die Schuld eines anderen übernehmen will in die rechtliche Stellung des Altschuldners eintritt, wird in dieser Vertragsvorlage geregelt. Die Schuldübernahme ist eine Vereinbarung gemäß § 414, 415 BGB. Im Unterschied zum Schuldbeitritt oder zur Bürgschaft übernimmt der Neuschuldner die Schuld vollständig und der Altschuldner haftet nicht mehr. Mit dem Muster "Schuldübernahmevertrag" regeln Sie verbindlich die Übernahme der Verbindlichkeiten.
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