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Checkliste - Schutzhandschuhe

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Checkliste - Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe sind Handschuhe, die die Hände vor Schädigungen durch äußere Einwirkungen mechanischer, thermischer und chemischer Art sowie vor Mikroorganismen und ionisierender Strahlung schützen.

Für viele Arbeiten sind Schutzhandschuhe notwendig. Das legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Da Schutzhandschuhe zur persönlichen Schutzausrüstung gehören, müssen sie vom Arbeitgeber gestellt werden. „Persönlich“ bedeutet dabei: der eigene Handschuh für jeden Mitarbeiter, und nicht der „Sammelhandschuh“, der schon jahrelang an der Wand hängt. Bei der Auswahl müssen Schutzfunktion und Greif- und Tastvermögen gegeneinander abgewogen werden.

Schutzhandschuhe müssen mit Herstellernennung, Typangabe und Größenangabe gekennzeichnet sein. Außerdem muss das CE-Zeichen angebracht sein. Piktogramme (DIN EN 407) auf dem Handschuh geben an, gegen welche Einwirkungen der Handschuh schützt. Die Zahlenkombination darunter gibt zum Beispiel mechanische Festigkeiten oder chemische Beständigkeit an.

Schutzhandschuhe sind bestimmungsgemäß zu verwenden. So dürfen Lederhandschuhe nicht für Gefahrstoffe verwendet werden, da das Leder sich mit dem Gefahrstoff vollsaugen kann und so die Gefährdung erheblich zunimmt. Bei Gefahrstoffhandschuhen ist besonders die Permeationszeit zu beachten. Sie gibt an, wie lange der Schutzhandschuh dem Gefahrstoff widerstehen kann. Chemikalienschutzhandschuhe sind in der Regel als Stulpenhandschuhe ausgebildet.

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