Mandatsablehnung
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Mandatsablehnung
Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, ein Mandat aus den unterschiedlichsten Gründen abzulehnen. Lediglich unter besonderen Bedingungen laut § 48 Abs. 1 BRAO ist eine Mandatsablehnung nicht möglich. Mit dem Schreiben “Mandatsablehnung” gibt ein Anwalt seinem Mandanten zur Kenntnis, dass er das angestrebte Mandat nicht übernehmen wird.
Mit Hilfe dieses Schreibens wird ein Mandant aufgrund mangelnden Interesses abgelehnt. Eine Mandatsablehnung muss laut § 44 Satz 1 BRAO gegenüber dem Mandanten umgehend erklärt werden. Bei einer nicht fristgerechten Ablehnung trägt der Rechtsanwalt die Kosten des verursachten Schadens.
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